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Allgemein:
Impressum
Die Behandlung seelischer Störungen, die Krankheitswert haben*), werden von den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, BKKs, Barmer, DAK, Techniker Krankenkasse) in einem Rahmen übernommen, der für die tiefenpsychologisch (analytisch) orientierte Psychotherapie bei etwa 50 bis 80 Stunden liegt, wenn weiterhin behandlungsbedürftige seelische Gesundheitsstörungen vorliegen, auch darüber hinaus. Nach den Vorgesprächen ist es erforderlich, eine geplante Therapie zuvor bei der Kasse zu beantragen.
*) Dies wird in einem Gutachterverfahren, das über die Kasse läuft, festgestellt.
Eine Überweisung zur Psychotherapie von einem Arzt, etwa dem Hausarzt, ist nicht unbedingt erforderlich. Sie können einen ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten auch direkt ohne Überweisung aufsuchen.
Bei einer vorangegangenen Psychotherapie mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann eine erneute Kurzzeittherapie von 25 Stunden erst wieder nach Ablauf von zwei Jahren beantragt werden, allerdings ist die Beantragung einer, gutachterpflichtigen, Langzeittherapie von 50 Stunden und wenn notwendig länger möglich.
Bei den privaten Krankenversicherungen bestehen individuelle Regelungen zur Kostenübernahme von Psychotherapie, die sich auch nach den vereinbarten Tarifen unterscheiden. Bitte informieren Sie sich anhand Ihrer Unterlagen oder erkundigen Sie sich, am einfachsten telefonisch, bei Ihrer Kasse über ihre Vertragsbedingungen.